StartGeld der KfW
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Version vom 18. April 2011, 17:05 Uhr von Für-Gründer.de (Diskussion)
Inhaltsverzeichnis |
Ziel des Programms
- Finanzierung aller Formen der Existenzgründung, also Errichtung oder Übernahme eines Unternehmens sowie der Erwerb einer tätigen Beteiligung
- Nebenerwerb, der mittelfristig auf den Vollerwerb ausgerichtet ist
- Festigungsmaßnahmen innerhalb von drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit
Art der Förderung
Darlehen Der KfW Gründerkredit unterteilt sich seit dem 1. April in den KfW Gründerkredit - Startgeld sowie den KfW Gründerkredit - Universell mit einer Förderhöhe bis 10 Mio. €
Antragsberechtigt
- Existenzgründer
- kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft(im Sinne der EU)
- freiberuflich Tätige
bis drei Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit
Förderfähige Kosten
- Bis zu 100% des Gesamtfremdfinanzierungsbedarfs
- Die KfW macht keine Vorgaben hinsichtlich der Besicherung.
- 80-prozentige Haftungsfreistellung für die Hausbank
Förderfähig bis: Max. 100.000 € Darlehenssumme
Antragsstellung
Wo: Hausbank
Wann: Vor Beginn des Vorhabens
Sonstiges
- Zweiter Antrag möglich, so lange der Kreditbetrag von 100 TEUR nicht ausgeschöpft wurde
- Die vorzeitige Rückzahlung des Gesamtbetrages oder von Teilbeträgen ist kostenfrei möglich.
- Kombination mit anderen Produkten der KfW Mittelstandsbank nicht möglich