StartGeld der KfW

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Inhaltsverzeichnis

Ziel des Programms

  • Finanzierung aller Formen der Existenzgründung, also Errichtung oder Übernahme eines Unternehmens sowie der Erwerb einer tätigen Beteiligung
  • Nebenerwerb, der mittelfristig auf den Vollerwerb ausgerichtet ist
  • Festigungsmaßnahmen innerhalb von drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit


Art der Förderung

Darlehen Der KfW Gründerkredit unterteilt sich seit dem 1. April in den KfW Gründerkredit - Startgeld sowie den KfW Gründerkredit - Universell mit einer Förderhöhe bis 10 Mio. €


Antragsberechtigt

  • Existenzgründer
  • kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft(im Sinne der EU)
  • freiberuflich Tätige

bis drei Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit

Förderfähige Kosten

  • Bis zu 100% des Gesamtfremdfinanzierungsbedarfs
  • Die KfW macht keine Vorgaben hinsichtlich der Besicherung.
  • 80-prozentige Haftungsfreistellung für die Hausbank

Förderfähig bis: Max. 100.000 € Darlehenssumme


Antragsstellung

Wo: Hausbank

Wann: Vor Beginn des Vorhabens


Sonstiges

  • Zweiter Antrag möglich, so lange der Kreditbetrag von 100 TEUR nicht ausgeschöpft wurde
  • Die vorzeitige Rückzahlung des Gesamtbetrages oder von Teilbeträgen ist kostenfrei möglich.
  • Kombination mit anderen Produkten der KfW Mittelstandsbank nicht möglich


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