Zinsgünstige Darlehen und Bürgschaften für Auslandsinvestitionen der LfA

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Inhaltsverzeichnis

Ziel des Programms

Auslandsinvestitionen bayerischer Unternehmen sollen erleichtert werden.


Art der Förderung

Darlehen bzw. Bürgschaften


Antragsberechtigt

Gewerbliche Unternehmen und Freie Berufe mit Sitz oder wesentlicher Betriebsstätte in Bayern. Gefördert werden auch ausländische Tochtergesellschaften.

Weitere Voraussetzung:

  • Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit des bayerischen Unternehmens bzw. die langfristige Sicherung des bayerischen Standortes (Bayerneffekt)


Förderfähige Kosten

Auslandsinvestitionen:

  • Beteiligungen und Joint Ventures mit maßgeblicher bayerischer Beteiligung
  • Gründung von Tochtergesellschaften
  • Erwerb von Immobilien
  • Bauliche und maschinelle Investitionen
  • Anschaffung der Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie immaterieller Güter und eines ersten Warenlagers


Antragsstellung

Wo: Hausbank

Wann: Vor Beginn des Vorhabens


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