Zinsgünstige Darlehen und Bürgschaften für Auslandsinvestitionen der LfA
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Ziel des Programms
Auslandsinvestitionen bayerischer Unternehmen sollen erleichtert werden.
Art der Förderung
Darlehen bzw. Bürgschaften
Antragsberechtigt
Gewerbliche Unternehmen und Freie Berufe mit Sitz oder wesentlicher Betriebsstätte in Bayern. Gefördert werden auch ausländische Tochtergesellschaften.
Weitere Voraussetzung:
- Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit des bayerischen Unternehmens bzw. die langfristige Sicherung des bayerischen Standortes (Bayerneffekt)
Förderfähige Kosten
Auslandsinvestitionen:
- Beteiligungen und Joint Ventures mit maßgeblicher bayerischer Beteiligung
- Gründung von Tochtergesellschaften
- Erwerb von Immobilien
- Bauliche und maschinelle Investitionen
- Anschaffung der Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie immaterieller Güter und eines ersten Warenlagers
Antragsstellung
Wo: Hausbank
Wann: Vor Beginn des Vorhabens