Verwässerungsschutz
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Für den Fall, dass in einer künftigen Finanzierungsrunde die Bewertung der Gesellschaft niedriger ist, als die durch den VC im Rahmen dieser Finanzierungsrunde vorgenommene Bewertung, ist der VC berechtigt, so viele Aktien (Gesellschaftsanteile) zum Nennwert zu erwerben, wie erforderlich sind, damit der VC insgesamt den Betrag an Aktien (Gesellschaftsanteile) hält, den der VC erhalten hätte, hätte er sich in dieser Finanzierungsrunde auf der Basis der niedrigeren Bewertung an der Gesellschaft beteiligt.