Unternehmerkapital – Kapital für Arbeit und Investitionen der KfW

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Inhaltsverzeichnis

Ziel des Programms

Nachrangkapital zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen. Damit unterstützt die KfW die Beschäftigungsinitiative der Bundesregierung. Das Programm richtet sich an Unternehmen, die bereits seit mehr als drei Jahren am Markt tätig sind.


Art der Förderung

Darlehen


Antragsberechtigt

  • Mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, deren Gruppenumsatz 500 Mio. EUR nicht überschreitet
  • Freiberuflich Tätige, z. B. Ärztinnen und Ärzte, Steuerberaterinnen und -berater, Architektinnen und Architekten


Weitere Voraussetzung:

Voraussetzung ist eine ausreichende Bonität und Kreditwürdigkeit.


Förderfähige Kosten

  • Es werden alle Investitionen mitfinanziert, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und mit denen Arbeitsplätze geschaffen oder gesichert werden.
  • Darüber hinaus können Betriebsmittel in Höhe von 20 % der geförderten Investition finanziert werden.
  • Finanziert werden bis zu 100 % der Kosten


Förderfähig bis:

Max. 4.000.000 € Darlehenssumme pro Vorhaben


Antragsstellung

Wo: Hausbank

Wann: Vor Beginn des Vorhabens


Sonstiges

  • Die Mittel werden als integriertes Finanzierungspaket je zur Hälfte als klassisches Fremdkapital und als Nachrangkapital mit einer Laufzeit von zehn Jahren zur Verfügung gestellt.
  • Die Fremdkapitaltranche wird mit einem kundenindividuellen Zinssatz im Rahmen der von der KfW vorgegebenen Preisklassen zugesagt. Die Einordnung erfolgt in Abhängigkeit von der Bonität und der Werthaltigkeit der Sicherheiten durch die Hausbank.
  • Der Zinssatz der Nachrangtranche ist risikoorientiert nach vier Bonitätsklassen. Für die Nachrangtranche sind keine Sicherheiten erforderlich.
  • Förderfenster für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)mit zusätzlich vergünstigtem Zinssatz
  • 10 Jahre Laufzeit bei beiden Tranchen


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