Unternehmerkapital – ERP-Kapital für Gründung der KfW

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Inhaltsverzeichnis

Ziel des Programms

Nachrangfinanzierungen für Existenzgründungen und junge Unternehmen bis drei Jahre nach Gründung für Vorhaben, die eine tragfähige selbstständige gewerbliche oder freiberufliche Existenz erwarten lassen. Die Nachrangdarlehen haften unbeschränkt und erfüllen somit Eigenkapitalfunktion.


Art der Förderung

Darlehen


Antragsberechtigt

  • Natürliche Personen mit Hauptwohnsitz im Inland, die ein Unternehmen bzw. eine freiberufliche Existenz gründen und über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation verfügen.
  • Festigungsmaßnahmen können innerhalb von drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit gefördert werden.


Förderfähige Kosten

Investitionen in Deutschland, die dem im Antrag beschriebenen Vorhaben dienen, betriebsnotwendig sind und dem Unternehmens-/ Finanzierungsanteil des Antragstellers entsprechen:

  • Grundstücke, Gebäude und Baunebenkosten
  • Sachanlageinvestitionen (Kauf von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen)
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • immaterielle Investitionen in Verbindung mit Technologietransfer, die vom Antragsteller zu Marktbedingungen erworben, durch ihn genutzt und mindestens 3 Jahre in der Bilanz aktiviert werden,
  • Erwerb eines Unternehmens oder Unternehmensteils. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass das Unternehmen bzw. der Unternehmensteil von einem unabhängigen Investor (weniger als 25 % der Unternehmensanteile vor dem Erwerb) erworben wird.
  • Material-, Waren- und Ersatzteillager (sofern es sich um eine Erstausstattung oder betriebsnotwendige, langfristige Aufstockung handelt)
  • Extern erworbene Beratungsdienstleistungen, die einmalige Informationserfordernisse bei Erschließung neuer Märkte oder Einführung neuer Produktionsmethoden sicherstellen
  • Kosten für erste Messeteilnahmen


Förderfähig bis:

Max. 500.000 € Darlehenssumme je Antragsteller


Antragsstellung

Wo: Hausbank

Wann: Vor Beginn des Vorhabens


Sonstiges

  • Das durchleitende Kreditinstitut wird von der Haftung freigestellt.
  • Die Laufzeit beträgt 15 Jahre.
  • Die Tilgung erfolgt nach sieben tilgungsfreien Anlaufjahren in 16 gleich hohen Raten.
  • Der Zinssatz wird in den ersten zehn Jahren aus ERP-Mitteln verbilligt.
  • Der Eigenmittelcharakter ist insbesondere durch den Verzicht auf Sicherheiten und die nachrangige Haftung gewährleistet.
  • Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist im Rahmen der EU-Beihilfegrenzen möglich.


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