Unternehmergesellschaft
Die Unternehmergesellschaft wurde durch die GmbH-Reform (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen, kurz: MoMiG) als besondere Form einer GmbH eingeführt. Das MoMiG wurde am 29.10.2008 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 01.11.2008 in Kraft.
Eine Unternehmergesellschaft ist eine GmbH, die mit einem Stammkapital ab 1,00 EUR gegründet werden kann. Sie muss die Bezeichnung "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" oder "UG (haftungsbeschränkt)" führen.
Die UG muss eine gesetzliche Rücklage bilden, in die 1/4 des Jahres-überschusses (gegebenenfalls gemindert um einen Verlustvortrag) einzustellen ist. Diese Rücklage darf sowohl für eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln wie auch für den Ausgleich eines Jahres Fehlbetrags und eines Verlustvortrags verwendet werden.
Die Verpflichtung zur Bildung der gesetzlichen Rücklage entfällt erst mit Erhöhung des Stammkapitals auf mindestens 25.000 EUR, wobei die Gesellschaft die Bezeichnung Unternehmergesellschaft weiterführen darf.
Im Übrigen ergeben sich keine wesentlichen Unterschiede zur normalen GmbH nach Geltung des MoMiG bzw. der GmbH-Reform.