Schutzrechte

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Ein Schutzrecht ist ein vom Staat vergebenes, zeitlich begrenztes Monopol. Es schützt die geistige Leistung des Erfinders und gibt ihm allein die Chance, diese für einen vorgegebenen Zeitraum wirtschaftlich zu nutzen. Die wichtigen Schutzrechte sind die bei den Patentämtern eingetragenen/ hinterlegten Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster und Marken sowie das nicht eingetragene Urheberrecht (Copyright).


Die wirtschaftliche Verwertung von Erfindungen ist meist das vorrangige Ziel der Arbeit in der Fertigung und Entwicklung. Wird eine geistige/erfinderische Leistung nicht geschützt, besteht die Gefahr, dass die Entwicklungskosten aufgrund von Nachahmungen nicht amortisiert werden können.


Dennoch „vergessen“ viele mittelständische Unternehmen – manchmal auch aus unbegründeter Furcht vor hohen Kosten –, sich um einen Schutz ihrer schöpferischen Leistungen zu kümmern. Nicht selten müssen sie dann feststellen, dass Nachahmer an ihren Leistungen partizipieren und sie im Extremfall sogar vom Markt verdrängen.


Leitfragen bei der Absicherung einer Idee durch Schutzrechte


Vor der Erstanmeldung:

  • Was will ich überhaupt schützen?
  • Ist meine Idee schützbar?
  • Welches Schutzrecht benötige ich?
  • Wurde die Idee von anderen schon geschützt?
  • Bis wann muss aufgrund anderer Aktivitäten (Vorträge, Kundengespräche)die Erfindung geschützt sein?
  • Ist meine Erfindung „fertig“? Was brauche ich noch für eine Anmeldung?
  • Sind die arbeitnehmererfinderrechtlichen Fragen beachtet?
  • Melde ich im Inland oder Ausland an?


Nach der Erstanmeldung:

  • Wo im Ausland soll angemeldet werden?
  • Gibt es neue Erkenntnisse bezüglich des Anmeldegegenstands? Kann ich diese als Modifikation in die bestehende Anmeldung einbauen?
  • Oder ist es ratsam, eine neue Anmeldung zu tätigen?


Nach der Erteilung:

  • Eigene Verwertung, Lizenzierung oder Verkauf?
  • Wie schütze ich meine Idee weiter (Schutzrechtsstrategie)?

Siehe auch

Weblinks

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