Satzung

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Das Vorhandensein einer Satzung ist im Rahmen einer GmbH-Gründung zwingend vorgeschrieben. Hierfür gibt es im Internet verschiedene Standardvorlagen, individuelle Anpassungen sollten unter Einbindung eines erfahrenen Anwalts vorgenommen werden. An dieser Stelle soll im Schwerpunkt auf den Aufbau und die Bestandteile einer Satzung eingegangen werden, die Bestandteil des gesamten Vertragswerks im Rahmen von Venture-Capital- oder Business-Angel-Beteiligungen ist. Diese sind naturgemäß sehr individuell und auf das jeweilige Unternehmen, die Investoren und die sonstigen Rahmenbedingungen (Unternehmensphase, Finanzierungsrunde, weitere Partner, etc.) abgestimmt.


Im Nachfolgenden kann daher nur exemplarisch auf die möglichen einzelnen Bestandteile und typischen Klauseln einer solchen Satzung eingegangen werden.

  • Firma und Sitz
  • Gegenstand der Gesellschaft
  • Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr
  • Bekanntmachungen
  • Stammkapital / Stammeinlagen
  • Gesellschafterversammlung
  • Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung
  • Gesellschafterbeschlüsse
  • Beirat
  • Geschäftsführung
  • Vertretung der Gesellschaft / Vertretungsbefugnisse der Geschäftsführung
  • Jahresabschluss
  • Ergebnisverwendung
  • Informationsrecht der Gesellschafter und Informationspflicht der Gesellschaft
  • Verfügung über Geschäftsanteile
  • Erbfall
  • Kündigung der Gesellschaft
  • Einziehung von Geschäftsanteilen
  • Wertermittlung beim Ausscheiden von Gesellschaftern
  • Auflösung der Gesellschaft
  • Wettbewerbsverbot
  • Vertraulichkeitsvereinbarung
  • Bekanntmachungen der Gesellschaft (i.d.R. nur im Bundesanzeiger)
  • Schlussbestimmungen

Weblinks

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