Regionalförderung in Bayern

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Inhaltsverzeichnis

Ziel des Programms

Förderung von Investitionsvorhaben von Unternehmen in Nordbayern über 2 Programme:

  • Bayerische Regionale Förderungsprogramme (BRF)
  • Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GA)

Art der Förderung

  • Investitions- und/oder Zinszuschuss bei BRF
  • Nur Investitionszuschuss bei GA


Antragsberechtigt

Unternehmen der Industrie, des Handwerks, des Handels, des sonstigen gewerblichen Dienstleistungsgewerbes sowie Fremdenverkehrsunternehmen.

Innerhalb des BRF können kleine und mittlere Unternehmen gefördert werden. Innerhalb der GA können in den C- und D-Fördergebieten auch größere Unternehmen gefördert werden.


Weitere Voraussetzungen

  • Investitionssumme muss in der Regel über 500.000 € liegen. Ausnahme: Absenkung auf 250.000 € in Landkreisen zur Tschechischen Republik und GA-Gebieten.
  • Überregionaler Absatz (über 50 km) von Waren oder Dienstleistungen muss gegeben sein (Primäreffekt).
  • Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.


Förderfähige Kosten

Investitionen, die im Sachanlagevermögen aktiviert werden können. Förderfähig bis: Je nach Unternehmensgröße und Fördergebiet zwischen 7,5 % und maximal 40 %


Antragstellung

Wo: Zuständige Bezirksregierung

Wann: Vor Beginn des Vorhabens, der vorzeitige Maßnahmenbeginn muss beantragt und genehmigt werden

Sonstiges

  • Programme der LfA können i. d. R. nicht mit der Regionalförderung gekoppelt werden.
  • Nicht De minimis-relevant.
  • Finanzierungsbestätigung der Bank muss vorliegen, aus der sich ergibt, dass die Durchfinanzierung des Gesamtvorhabens gegeben ist.


Links

Förderprogramme des Stmwivt

Richtliniezur Durchführung des BRF

Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft

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