Memorandum of Understanding

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Ein Memorandum of Understanding (kurz MoU, oder auch Letter of Intent, kurz LoI, oder auch Term Sheet) reicht im Rahmen von Venture-Capital oder Business Angels Finanzierungen von einer relativ allgemein gehaltenen Absichtserklärung bis hin zu einem rechtlich bindenden Vorvertrag. I.d.R. enthält ein LoI wenige bis gar keine rechtlich bindenden Formulierungen, ein MoU bzw. Term Sheet ist dagegen häufig verbindlicher bzw. rechtlich bindend.

In einem MoU werden die wichtigsten Konditionen und Vereinbarungen der geplanten Finanzierung fixiert. Häufig beginnen die Investoren erst nach Abschluss des MoU mit den detaillierten Due Diligence-Prüfungen. Der Umfang eins MoU ist sehr individuell. Einige Investoren treffen hier bereits sehr detaillierte und rechtlich bindende Vereinbarungen, sodass es zum späteren Zeitpunkt der abschließenden Vertragsverhandlungen kaum noch Konfliktpotenzial gibt. Andere Investoren regeln hier lediglich, häufig auch als reine Absichtserklärung, die wichtigsten Eckpunkte der geplanten Beteiligung, z.B. bzgl. Investmenthöhe und -art, Unternehmensbewertung, geplante Mittelverwendung, etc.. Vor Unterzeichnung sollte auf jeden Fall durch einen Rechtsanwalt geprüft werden, inwieweit das MoU rechtlich bindend ist und wie sowohl die Ausstiegsmöglichkeiten als auch die Konsequenzen bei Nichteinhaltung geregelt sind.

Im Nachfolgenden das Inhaltsverzeichnis eins beispielhaften MoU für die geplante Beteiligung einer Venture-Capital Gesellschaft an einem technologieorientierten Unternehmen. Bei diesem Beispiel handelt es sich um ein bereits sehr weit gehendes MoU.


Memorandum of Understanding

Inhaltsverzeichnis

Nennung der Beteiligten

Namentliche Nennung des Investors / der Investoren und des Unternehmens

Präambel

Allgemeine Vorbemerkungen bzgl. Historie der bisherigen Gespräche / Verhandlungen, Gründe der geplanten Finanzierung, allg. Beschreibung der Mittelverwendung, Bemerkungen zu rechtlichen Bindungen, etc.

Status Quo des Unternehmens

Gesellschaftsform, Eigentümer, Sitz der Gesellschaft, Geschäftsführer / Vorstände, vorhandene stille Beteiligungen

Rahmenbedingungen

direkte Beteiligung

Regelungen bzgl. Beteiligungshöhe, Beteiligungsart (z.B. offene / stille Beteiligung), Milestones, Mittelverwendung, geplanter Zeitrahmen, Übertragung von Schutzrechten

weitere Vereinbarungen

Regelungen z.B. bzgl.

Informations- und Kontrollrechte

Regelungen z.B. bzgl.

  • Beirat / Aufsichtsrat
  • Reporting des Unternehmens an den Investor
  • Rechte der Einsichtnahme durch den Investor z.B. in die laufenden Buchhaltung des Unternehmens
  • Erstellung und Verabschiedung des Businessplans (z.B. jährlich drei Monate vor Abschluss des Geschätsjahres)

Vorraussetzungen / Ausstiegsklauseln

Regelungen z.B. bzgl.

  • Ausstiegsoptionen der Beteiligten
    • negative Due Diligence Ergebnisse
    • Nichtzustimmung der Gremien des Investor
    • Zustimmung des Unternehms bzgl. "üblicher Klauseln" in den abschließenden Verträgen
    • ggf. Sicherstellung der Gesamtfinanzierung
    • Kostenübernahme bei Nicht-Vertragsabschluss (z.B. für dem Investor entstandene Due Diligence-Kosten bei Abbruch der Verhandlungen durch das Unternehmen)

Sonstiges

Regelungen z.B. bzgl.

  • Vertraulichkeit
  • Exklusivität
  • Laufzeit der Vereinbarung
  • Rechtswahl und Gerichtsstand
  • Salvatorische Klausel
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