Memorandum of Understanding
Ein Memorandum of Understanding (kurz MoU, oder auch Letter of Intent, kurz LoI, oder auch Term Sheet) reicht im Rahmen von Venture-Capital oder Business Angels Finanzierungen von einer relativ allgemein gehaltenen Absichtserklärung bis hin zu einem rechtlich bindenden Vorvertrag. I.d.R. enthält ein LoI wenige bis gar keine rechtlich bindenden Formulierungen, ein MoU bzw. Term Sheet ist dagegen häufig verbindlicher bzw. rechtlich bindend.
In einem MoU werden die wichtigsten Konditionen und Vereinbarungen der geplanten Finanzierung fixiert. Häufig beginnen die Investoren erst nach Abschluss des MoU mit den detaillierten Due Diligence-Prüfungen. Der Umfang eins MoU ist sehr individuell. Einige Investoren treffen hier bereits sehr detaillierte und rechtlich bindende Vereinbarungen, sodass es zum späteren Zeitpunkt der abschließenden Vertragsverhandlungen kaum noch Konfliktpotenzial gibt. Andere Investoren regeln hier lediglich, häufig auch als reine Absichtserklärung, die wichtigsten Eckpunkte der geplanten Beteiligung, z.B. bzgl. Investmenthöhe und -art, Unternehmensbewertung, geplante Mittelverwendung, etc.. Vor Unterzeichnung sollte auf jeden Fall durch einen Rechtsanwalt geprüft werden, inwieweit das MoU rechtlich bindend ist und wie sowohl die Ausstiegsmöglichkeiten als auch die Konsequenzen bei Nichteinhaltung geregelt sind.
Im Nachfolgenden das Inhaltsverzeichnis eins beispielhaften MoU für die geplante Beteiligung einer Venture-Capital Gesellschaft an einem technologieorientierten Unternehmen. Bei diesem Beispiel handelt es sich um ein bereits sehr weit gehendes MoU.
Memorandum of Understanding
Inhaltsverzeichnis |
Nennung der Beteiligten
Namentliche Nennung des Investors / der Investoren und des Unternehmens
Präambel
Allgemeine Vorbemerkungen bzgl. Historie der bisherigen Gespräche / Verhandlungen, Gründe der geplanten Finanzierung, allg. Beschreibung der Mittelverwendung, Bemerkungen zu rechtlichen Bindungen, etc.
Status Quo des Unternehmens
Gesellschaftsform, Eigentümer, Sitz der Gesellschaft, Geschäftsführer / Vorstände, vorhandene stille Beteiligungen
Rahmenbedingungen
direkte Beteiligung
Regelungen bzgl. Beteiligungshöhe, Beteiligungsart (z.B. offene / stille Beteiligung), Milestones, Mittelverwendung, geplanter Zeitrahmen, Übertragung von Schutzrechten
weitere Vereinbarungen
Regelungen z.B. bzgl.
- Liquidation Preference
- Vorkaufsrechte
- Mitverkaufsrecht (take-along)
- Mitverkaufspflicht (drag-along)
- Verfügungsbeschränkungen
- Mitarbeiterbeteiligungsmodelle
- Exit
- Geschäftsführung (inkl. Vergütung)
- Zustimmungsrechte - und pflichten
Informations- und Kontrollrechte
Regelungen z.B. bzgl.
- Beirat / Aufsichtsrat
- Reporting des Unternehmens an den Investor
- Rechte der Einsichtnahme durch den Investor z.B. in die laufenden Buchhaltung des Unternehmens
- Erstellung und Verabschiedung des Businessplans (z.B. jährlich drei Monate vor Abschluss des Geschätsjahres)
Vorraussetzungen / Ausstiegsklauseln
Regelungen z.B. bzgl.
- Ausstiegsoptionen der Beteiligten
- negative Due Diligence Ergebnisse
- Nichtzustimmung der Gremien des Investor
- Zustimmung des Unternehms bzgl. "üblicher Klauseln" in den abschließenden Verträgen
- ggf. Sicherstellung der Gesamtfinanzierung
- Kostenübernahme bei Nicht-Vertragsabschluss (z.B. für dem Investor entstandene Due Diligence-Kosten bei Abbruch der Verhandlungen durch das Unternehmen)
Sonstiges
Regelungen z.B. bzgl.
- Vertraulichkeit
- Exklusivität
- Laufzeit der Vereinbarung
- Rechtswahl und Gerichtsstand
- Salvatorische Klausel