Leitprojekte Medizintechnik BayMED
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Ziel des Programms
Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Medizintechnik sowie die Umsetzung von Forschungsergebnissen in neue Produkte und Verfahren. Hierzu werden Verbund- und Kooperationsprojekte (Verbundvorhaben), die in enger Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen und Forschungseinrichtungen realisiert werden, gefördert.
Art der Förderung
Zuschuss
Antragsberechtigt
Gewerbliche Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Bayern, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Mitglieder oder Einrichtungen staatlicher bayerischer Universitäten und Fachhochschulen.
Folgende Projekte werden bis zum funktionsfähigen Muster gefördert:
- Forschung, Entwicklung und Erprobung innovativer Methoden der biomedizinischen Mechatronik und Robotik
- Forschung, Entwicklung und Erprobung neuer, bildgebender Verfahren, insbesondere für die Robotik
- Forschung, Entwicklung und Erprobung neuer Methoden der intelligenten, biomedizinischen Sensorik bzw. Aktorik in Mikro- und Nanotechnik
- Forschung, Entwicklung und Erprobung neuer Methoden der Bioinformatik einschließlich der Biosignalanalyse und -synthese
- Forschung, Entwicklung und Erprobung innovativer, biokompatibler Werkstoffe für Konstruktionen und Instrumente
- Forschung, Entwicklung und Erprobung von innovativen Laserapplikationen für Diagnose und Therapie
- Forschung, Entwicklung und Erprobung innovativer Organ- und Orthopädie-Prothetik
- Forschung, Entwicklung und Erprobung innovativer Methoden für Konservierungs- oder Selektionsverfahren
Weitere Voraussetzungen:
- Kern der Verbundprojekte müssen die interdisziplinäre, industrielle Forschung und die vorwettbewerbliche Entwicklung sowie die hierzu notwendige Grundlagenforschung sein.
- Grundlagenforschung darf nicht auf industrielle oder kommerzielle Ziele ausgerichtet sein.
- Spezifische Forschungs- und Entwicklungskapazitäten sowie einschlägige Erfahrungen sollen beim Antragsteller vorhanden sein.
- Vorhaben muss einen wesentlichen Innovationsgehalt haben.
- Erhebliches technisches und wirtschaftliches Risiko muss mit der Durchführung des Vorhabens verbunden sein.
- Antragsteller aus der gewerblichen Wirtschaft müssen für die Finanzierung in geeignetem Umfang auch Eigen- oder Fremdmittel einsetzen, die nicht durch öffentliche Finanzierungshilfen ersetzt oder verbilligt werden.
- Das Vorhaben muss in seinen wesentlichen Teilen in Bayern durchgeführt werden.
- Mindestens zwei Partner müssen vorhanden sein.
Förderfähige Kosten
- Personalkosten
- Sonstige Betriebskosten (Materialkosten)
- Kosten für fremdbezogene Forschung, Beratung oder gleichartige Dienstleistungen sowie Kosten für Schutzrechte
- Kosten für Instrumente und Ausrüstung (Sondereinzelkosten)
- Verwaltungsgemeinkosten
Förderfähig bis:
- Unternehmen: bei industrieller Basisforschung bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, bei vorwettbewerblicher Entwicklung bis zu 25 % (KMUs werden bis zu 10 % höher gefördert)
- Hochschulen und Forschungsinstitute: bis zu 100 % Förderung der zuwendungsfähigen Kosten
- Kumulierter Beihilfesatz darf 50 % nicht überschreiten.
Antragsstellung
Wo:
LGA
Innovationsberatungsstelle Nordbayern
Tillystraße 2
90431 Nürnberg
Telefon: 0911 655-4140
Telefax: 0911 655-4151
Wann:
Vor Beginn des Vorhabens
Sonstiges:
Ein klinischer Partner ist von Vorteil.
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