Innovationsgutschein

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Inhaltsverzeichnis

Ziel des Programms

Die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bzw. eine wesentliche Verbesserung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen soll unterstützt werden.


Art der Förderung

Zuschuss


Antragsberechtigt

  • Kleine Unternehmen (im Sinne der EU, max. 50 Beschäftigte und ein Vorjahresumsatz bzw. einer Vorjahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. €) und Handwerksbetriebe der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe mit Sitz in Bayern.
  • Existenzgründer, die in Bayern gründen werden. Die Unternehmensgründung muss spätestens zum Zeitpunkt der Abrechnung der Zuwendung formal erfolgt sein.

Förderfähige Kosten

Leistungen Dritter aus folgenden Bereichen:

  • Umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten im Sinne von technischer Unterstützung und Technologietransferdiensten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife auszugestalten.
  • Wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts, einer innovativen Dienstleistung oder einer Verfahrensinnovation, im Sinne von Marktforschung wie z.B. Technologie- und Marktrecherchen, Machbarkeitsstudien, Werkstoffstudien, Designstudien, Studien zur Fertigungstechnik, aber auch im Marktzugang.


Förderfähig bis:

  • Max. 50% der Ausgaben, die dem Unternehmen von der beauftragten Forschungs- und Entwicklungseinrichtung in Rechnung gestellt werden.
  • Max. 7.500 € Höchstfördersumme, zum Erhalt der Höchstfördersumme müssen demnach mindestens 15.000,00 € an förderfähigen Ausgaben nachgewiesen werden.


Antragstellung

Wo:

Bayern Innovativ GmbH

Innovationsgutschein Bayern

Gewerbemuseumsplatz 2

90403 Nürnberg

Tel.: (0911) 20671-350

Fax: (0911) 20671-744

E-Mail: innovationsgutschein@bayern-innovativ.de

Web: www.bayern-innovativ.de


Wann:

Vor Beginn des Vorhabens

Sonstiges

  • Ansprechpartner sind die Bayern Innovativ GmbH oder alle Innovationsberater der zuständigen IHK und HWK
  • Pro Antragsteller können insgesamt maximal drei Innovationsgutscheine beantragt werden
  • Als konsultierbare Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen gelten öffentliche Institute und Gesellschaften der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung, wie z.B. Universitäten, Hochschulen und Fraunhofer-Gesellschaft, sowie privatwirtschaftliche Anbieter von Entwicklungsdienstleistungen.
  • Es können sowohl nationale als auch internationale Anbieter in Anspruch genommen werden.
  • Institute und Unternehmen mit eindeutigem Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich der Unternehmensberatung (über 50% des Geschäftsumsatzes) werden nicht anerkannt.


Links

Innovationsgutscheine bei der Bayern Innovativ

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