Innovationsgutschein
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Ziel des Programms
Die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bzw. eine wesentliche Verbesserung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen soll unterstützt werden.
Art der Förderung
Zuschuss
Antragsberechtigt
- Kleine Unternehmen (im Sinne der EU, max. 50 Beschäftigte und ein Vorjahresumsatz bzw. einer Vorjahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. €) und Handwerksbetriebe der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe mit Sitz in Bayern.
- Existenzgründer, die in Bayern gründen werden. Die Unternehmensgründung muss spätestens zum Zeitpunkt der Abrechnung der Zuwendung formal erfolgt sein.
Förderfähige Kosten
Leistungen Dritter aus folgenden Bereichen:
- Umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten im Sinne von technischer Unterstützung und Technologietransferdiensten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife auszugestalten.
- Wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts, einer innovativen Dienstleistung oder einer Verfahrensinnovation, im Sinne von Marktforschung wie z.B. Technologie- und Marktrecherchen, Machbarkeitsstudien, Werkstoffstudien, Designstudien, Studien zur Fertigungstechnik, aber auch im Marktzugang.
Förderfähig bis:
- Max. 50% der Ausgaben, die dem Unternehmen von der beauftragten Forschungs- und Entwicklungseinrichtung in Rechnung gestellt werden.
- Max. 7.500 € Höchstfördersumme, zum Erhalt der Höchstfördersumme müssen demnach mindestens 15.000,00 € an förderfähigen Ausgaben nachgewiesen werden.
Antragstellung
Wo:
Bayern Innovativ GmbH
Innovationsgutschein Bayern
Gewerbemuseumsplatz 2
90403 Nürnberg
Tel.: (0911) 20671-350
Fax: (0911) 20671-744
E-Mail: innovationsgutschein@bayern-innovativ.de
Wann:
Vor Beginn des Vorhabens
Sonstiges
- Ansprechpartner sind die Bayern Innovativ GmbH oder alle Innovationsberater der zuständigen IHK und HWK
- Pro Antragsteller können insgesamt maximal drei Innovationsgutscheine beantragt werden
- Als konsultierbare Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen gelten öffentliche Institute und Gesellschaften der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung, wie z.B. Universitäten, Hochschulen und Fraunhofer-Gesellschaft, sowie privatwirtschaftliche Anbieter von Entwicklungsdienstleistungen.
- Es können sowohl nationale als auch internationale Anbieter in Anspruch genommen werden.
- Institute und Unternehmen mit eindeutigem Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich der Unternehmensberatung (über 50% des Geschäftsumsatzes) werden nicht anerkannt.