Gründungszuschuss
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Ziel des Programms
Förderung von Arbeitnehmern, die eine selbstständige, hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen und dadurch die Arbeitslosigkeit beenden.
Art der Förderung
Zuschuss
Anspruchsvoraussetzungen
Arbeitnehmer, die bis zur Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit
- einen Anspruch auf Entgeltersatzleistungen nach dem SBGIII haben oder
- in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nach dem SBGIII beschäftigt waren und
- bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit noch über einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, dessen Dauer nicht allein auf § 127 Absatz 3 SGB III beruht, von mindestens 90 Tagen verfügen.
- Außerdem müssen sie die Tragfähigkeit der Existenzgründung sowie die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit darlegen.
Weitere Voraussetzungen:
Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung. Fachkundige Stellen sind insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute.
Förderfähige Kosten
Keine Einschränkungen
Phase 1: In den ersten neun Monaten nach dem Unternehmensstart erhalten Gründerinnen und Gründer einen Zuschuss in Höhe ihres zuletzt bezogenen monatlichen Arbeitslosengeldes sowie ebenfalls monatlich eine Pauschale von 300 € für ihre soziale Absicherung (Kranken-, Pflegeversicherung, Altersvorsorge).
Phase 2: Nach Ablauf der ersten neun Monate kann sich eine zweite Förderphase von weiteren sechs Monaten anschließen. In diesem Zeitraum wird nur noch die Pauschale von 300 € für die Sozialversicherung gezahlt. Allerdings müssen Gründerinnen und Gründer vor Beginn der zweiten Förderphase ihre Geschäftstätigkeit und ihre hauptberuflichen unternehmerischen Aktivitäten nachweisen.
Antragsstellung
Wo: Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der Arbeitnehmer wohnt
Wann: Vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit
Sonstiges
- Der direkte Übergang von einer Beschäftigung in eine geförderte Selbstständigkeit ist nicht möglich.
- Keine Förderung, wenn eine frühere Förderung der Selbstständigkeit durch die Agentur für Arbeit innerhalb der letzten 24 Monate erfolgte.