Gründungszuschuss

Aus n2 Start-up Wiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Inhaltsverzeichnis

Ziel des Programms

Förderung von Arbeitnehmern, die eine selbstständige, hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen und dadurch die Arbeitslosigkeit beenden.


Art der Förderung

Zuschuss


Anspruchsvoraussetzungen

Arbeitnehmer, die bis zur Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit

  • einen Anspruch auf Entgeltersatzleistungen nach dem SBGIII haben oder
  • in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nach dem SBGIII beschäftigt waren und
  • bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit noch über einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, dessen Dauer nicht allein auf § 127 Absatz 3 SGB III beruht, von mindestens 90 Tagen verfügen.
  • Außerdem müssen sie die Tragfähigkeit der Existenzgründung sowie die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit darlegen.


Weitere Voraussetzungen:

Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung. Fachkundige Stellen sind insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute.


Förderfähige Kosten

Keine Einschränkungen

Phase 1: In den ersten neun Monaten nach dem Unternehmensstart erhalten Gründerinnen und Gründer einen Zuschuss in Höhe ihres zuletzt bezogenen monatlichen Arbeitslosengeldes sowie ebenfalls monatlich eine Pauschale von 300 € für ihre soziale Absicherung (Kranken-, Pflegeversicherung, Altersvorsorge).

Phase 2: Nach Ablauf der ersten neun Monate kann sich eine zweite Förderphase von weiteren sechs Monaten anschließen. In diesem Zeitraum wird nur noch die Pauschale von 300 € für die Sozialversicherung gezahlt. Allerdings müssen Gründerinnen und Gründer vor Beginn der zweiten Förderphase ihre Geschäftstätigkeit und ihre hauptberuflichen unternehmerischen Aktivitäten nachweisen.


Antragsstellung

Wo: Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der Arbeitnehmer wohnt

Wann: Vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit


Sonstiges

  • Der direkte Übergang von einer Beschäftigung in eine geförderte Selbstständigkeit ist nicht möglich.
  • Keine Förderung, wenn eine frühere Förderung der Selbstständigkeit durch die Agentur für Arbeit innerhalb der letzten 24 Monate erfolgte.


Links

Arbeitsagentur

Meine Werkzeuge