Gesellschaftervereinbarung
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Eine Gesellschaftervereinbarung ist i.d.R. ein Bestandteil des gesamten Vertragswerks im Rahmen von Venture-Capital- oder Business-Angel-Beteiligungen. Diese sind naturgemäß sehr individuell und auf das jeweilige Unternehmen, die Investoren und die sonstigen Rahmenbedingungen (Unternehmensphase, Finanzierungsrunde, weitere Partner, etc.) abgestimmt. Im Nachfolgenden kann daher nur exemplarisch auf die möglichen einzelnen Bestandteile und typischen Klauseln einer Gesellschaftervereinbarung eingegangen werden.
Ein Gesellschaftervereinbarung, hier beispielhaft für eine bestehende GmbH, ist üblicherweise wie folgt aufgebaut:
- Auflistung der Beteiligten
- Präambel
- Verwässerungsschutz
- Liquidation Preference
- Vorkaufsrechte
- Mitverkaufsrecht (take-along)
- Mitverkaufspflicht (drag-along)
- Verfügungsbeschränkungen
- Mitarbeiterbeteiligungsmodelle
- Exitvereinbarungen
- Informationsrechte und -pflichten
- Zustimmungspflichtige Geschäfte
- Einrichtung eines Beirats
- Wettbewerbsverbot
- Erbfallregelungen
- Vertragsdauer (i.d.R. auf unbestimmte Zeit geschlossen)
- Schlussbestimmungen
- Anlagen