FLÜGGE

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FLÜGGE - Bayerisches Förderprogramm zum leichteren Übergang in eine Gründerexistenz


Inhaltsverzeichnis

Ziel des Programms

Hochschulmitarbeiterinnen und -mitarbeitern sowie Hochschulabsolventinnen und -absolventen wird im Rahmen dieses Programms die Möglichkeit geboten, parallel zur Konzeptionsphase ihrer Unternehmensgründung für die Dauer von ein bis zwei Jahren als Halbtagskräfte an ihrer Universität bzw. Fachhochschule in Bayern zu arbeiten.


Art der Förderung

Sicherung des Lebensunterhaltes durch Gewährung einer Arbeitsstelle


Antragsberechtigt

Hochschulabsolventinnen und -absolventen, deren Abschluss entweder nicht länger als 6 Monate zurück liegt oder die eine Nähe zur Hochschule nachweisen können, z. B. Assistentenstelle oder vorheriges EXIST-Gründerstpendium. Bewerben können sich Teams oder Einzelpersonen.


Weitere Voraussetzungen:

  • Innovative Idee aus dem Produktions- oder Dienstleistungsbereich (Ausnahme Freie Berufe) mit deutlich erkennbarem Marktvolumen
  • Bei Förderung von Gründerteams können höchstens 3 Unternehmensgründerinnen und -gründer gefördert werden (hierfür müssen aber auch unterschiedliche Fachkompetenzen vorliegen)
  • Prägnanter Geschäftsplan
  • Nachweis eines qualifizierten „Gründungs-Coachs“
  • Ein oder mehrere Hochschullehrer als Fachbetreuer
  • Nutzungsvereinbarung mit der Hochschule
  • Kein paralleles Habilitationsverfahren
  • Keine weitere Stelle während des Förderzeitraums


Förderfähige Kosten

Personalkosten bis zu einer halben Stelle nach TV-L (E 13/13 Ü bzw. E 10)


Antragsstellung

Wo:

Anträge sind über die Hochschule (i.d.R. Technologietransferstelle) an den Projektträger FLÜGGE zu richten:


Ludwig-Maximilians-Universität München

Kontaktstelle für Forschungs- und Technologietransfer

Geschwister-Scholl-Platz 1

80539 München

info@fluegge-bayern.de

Telefon: 089 2180-72231 (Hr. Zinser)

Telefax: 089 2180-9972231


Wann:

1 Bewerbungstermin pro Jahr


Bewerberinnen und Bewerbern der bayerischen Hochchulen stehen i.d.R. hochschulinterne Beratungsstellen zur Verfügung: HOCHSPRUNG


Sonstiges:

  • Parallelförderung der Personalkosten durch private oder öffentliche Mittel nicht möglich
  • FLÜGGE bietet sich als Anschlussfinanzierung zum EXIST-Gründerstipendium an. Es empfiehlt sich, dieses zunächst zu beantragen.
  • Max. Laufzeit: 2 Jahre


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