Förderung durch die EU

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Wer Informationen zur Förderung durch die Europäische Union sucht, begibt sich auf ein weites Feld. Grundsätzlich ist zu beachten, dass die EU nur dann fördert, wenn Bund oder Land diese Aufgabe nicht besser übernehmen können. Hieraus ergibt sich, dass vorwiegend Kooperationen zwischen Partnern aus verschiedenen Ländern über die EU gefördert werden.

Es existieren zahlreiche Programme mit verschiedenen thematischen Schwerpunkten. Im Rahmen dieser Broschüre ist es leider nicht möglich, einen umfassenden und gleichzeitig übersichtlichen Überblick über alle zu geben, weshalb wir uns dazu entschlossen haben, nur die Forschungsförderung des 7. Forschungsrahmenprogramms, die für kleine und mittelständische Unternehmen relevant ist, näher zu beschreiben. Eine Übersicht über die Möglichkeiten der Förderung in der EU finden Sie im Web unter www.cordis.europa.eu. Zu den einzelnen Programmen gibt es Beratungsstellen, die Ihnen gerne Auskunft zu den Programmen geben. Unter www.eu-netz-bayern.de haben Sie die Möglichkeit, Ansprechpartner zu recherchieren, die Ihnen gerne weiterhelfen und aktuelle Informationen zu Ihrem Fachgebiet bereithalten. Grundsätzlich müssen Sie beachten, dass EU-Mittel normalerweise einen hohen Aufwand seitens der Antragsteller mit sich bringen. Außerdem gestaltet sich die Bewilligung von Fördermitteln üblicherweise bei Mitteln von Land und Bund einfacher als bei EU-Mitteln.


Siebtes EU-Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Kommission

Das 7. Forschungsrahmenprogramm (FRP) wurde 2006 vom Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament für den Zeitraum 2007 bis 2013 verabschiedet. Im Fokus des Rahmenprogramms steht es, die wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen der in der Gemeinschaft angesiedelten Industrie zu stärken und die Entwicklung ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit zu fördern sowie alle Forschungsmaßnahmen zu unterstützen, die aufgrund anderer Politikbereiche der Gemeinschaft für erforderlich gehalten werden. Im siebten Rahmenprogramm sind die wissenschaftlichen und technologischen Ziele, die Grundzüge der Maßnahmen und Forschungsprioritäten, der Gesamthöchstbetrag und die vorläufige Aufteilung der Mittel sowie die Einzelheiten der finanziellen Beteiligung der Gemeinschaft festgelegt. Das Rahmenprogramm soll das gesamte Spektrum von der Grundlagenforschung bis zur angewandten Forschung abdecken und Forschungseinrichtungen und -abteilungen aus öffentlichen Einrichtungen und Industrie beteiligen.


Das 7. FRP gliedert sich in vier spezifische Programme:


Kooperation

Das erste spezifische Programm ist die Hauptsäule des 7. FRP. Es fördert grenzüberschreitende Kooperationsprojekte zwischen Universitäten, Industrie und Forschungszentren. Die dabei thematisch vorgegebenen Forschungsbereiche sind:

  • Gesundheit
  • Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie
  • Informations- und Kommunikationstechnologien
  • Nanowissenschaften, Nanotechnologien, Werkstoffe und neue Produktionstechniken
  • Energie
  • Umwelt (inkl. Klimawandel)
  • Transport (inkl. Luftfahrt)
  • Sozial-,Wirtschafts- und Geisteswissenschaften
  • Sicherheitsforschung
  • Weltraum


Ideen

Dieses im 7. FRP neue Programm stärkt die Spitzenkompetenz der europäischen Forschung und macht Europa sowohl für Spitzenforscher als auch für Forschungsinvestitionen attraktiver. Der in diesem Programm eingerichtete Forschungsrat, European Research Council (ERC), konzentriert sich auf die Förderung von Grundlagenforschung. Er wählt die kreativsten Forscherinnen und Forscher aus und fördert sie.


Menschen

Die sog. »Marie-Curie-Maßnahmen« schöpfen das Humanpotenzial in der Forschung maximal aus. Diese im 7. FRP verstärkten Aktivitäten wecken das Interesse für den Forscherberuf bzw. werben Forscherinnen und Forscher in Europa und außerhalb an.


Kapazitäten

Das vierte spezifische Programm verbessert die Möglichkeiten für Forschung und Innovation. Durch die gezielte Förderung von z. B. Forschungsinfrastrukturen und KMU-Forschung wird deren optimale Nutzung gewährleistet.


Mittelständische Unternehmen werden hier über verschiedene Maßnahmen gefördert. Für kleine und mittelständische Unternehmen ist im Wesentlichen allerdings das Programm »Forschung zugunsten von Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU)« von Relevanz. Voraussetzung für eine grundsätzliche Förderfähigkeit eines Projektes ist, dass mindestens drei KMU aus mindestens drei Mitgliedsstaaten einen Auftrag zur Lösung eines technisch/wissenschaftlichen Problems an mindestens zwei Forschungseinrichtungen vergeben wollen.


Ansprechpartner in Nordbayern

Nähere Informationen und Unterstützung zu weiteren Fördermöglichkeiten innerhalb des 7. Forschungsrahmenprogramms finden Sie bei:

Bayern Innovativ GmbH

EU-Kooperationsbüro

Gewerbemuseumsplatz 2

90403 Nürnberg

Telefon: 0911 20671-310

Telefax: 0911 20671-722

E-Mail: eu@bayern-innovativ.de

Internet: www.een-bayern-innovativ.de

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