EXIST-Forschungstransfer
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Ziel des Programms
EXIST-Forschungstransfer ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und unterstützt herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben, die mit aufwändigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten verbunden sind.
Es besteht aus zwei Förderphasen. In der ersten Förderphase sollen Forschungsergebnisse, die das Potenzial besitzen, Grundlage einer Unternehmensgründung zu sein, weiterentwickelt werden, so dass die prinzipielle technische Machbarkeit der Produktidee sichergestellt ist und eine Gründung erfolgen kann. In der zweiten Förderphase stehen die Aufnahme der Geschäftstätigkeit sowie die Sicherung einer externen Anschlussfinanzierung des Unternehmens im Fokus.
Art der Förderung
Nicht rückzahlbarer Zuschuss
Antragsberechtigt
- Förderphase I
Gefördert werden Forscherteams an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen (maximal drei Wissenschaftler/Innen und Technische Assistent/Innen) und eine Person mit betriebswirtschaftlicher Kompetenz.
- Förderphase II
Antragsteller sind technologieorientierte Unternehmen, die im Verlauf von Förderphase I gegründet wurden.
Förderfähige Kosten
- Förderphase I
Personalkosten für maximal vier Personalstellen sowie Sachkosten bis zu 60.000 Euro. Zu den Sachausgaben zählen bspw. Gebrauchsgegenstände, Verbrauchsmaterial, Investitionsgüter, Schutzrechte, Marktrecherchen sowie die Vergabe von Aufträgen und Coachingmaßnahmen.
- Förderphase II
Zuschuss von bis zu 150.000 Euro, jedoch höchstens 75% der spezifischen Kosten des Vorhabens
Weitere Voraussetzung: das Unternehmen stellt eigene Mittel sowie ggf. Beteiligungskapital im Verhältnis 1:3 (50.000 Euro) zur Verfügung.
Antragsstellung
Wo:
Anträge sind über die jeweilige Hochschule beim Projektträger Jülich (PTJ) zu stellen.
Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich (PTJ)
Außenstelle Berlin
Zimmerstraße 26–27
10969 Berlin
ptj-exist-gruenderstipendium@fz-juelich.de
Telefon: 030 20199-461
Telefax: 030 20199-470
Wann:
Förderphase I: bis zum 30. Juni und 31. Dezember eines jeden Kalenderjahres
Förderphase II: 6 Monate, spätestens aber 3 Monate vor Beendigung der Förderphase I.
Sonstiges
- Die Förderphasen dauern jeweils 18 Monate