EXIST-Forschungstransfer

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Inhaltsverzeichnis

Ziel des Programms

EXIST-Forschungstransfer ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und unterstützt herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben, die mit aufwändigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten verbunden sind.

Es besteht aus zwei Förderphasen. In der ersten Förderphase sollen Forschungsergebnisse, die das Potenzial besitzen, Grundlage einer Unternehmensgründung zu sein, weiterentwickelt werden, so dass die prinzipielle technische Machbarkeit der Produktidee sichergestellt ist und eine Gründung erfolgen kann. In der zweiten Förderphase stehen die Aufnahme der Geschäftstätigkeit sowie die Sicherung einer externen Anschlussfinanzierung des Unternehmens im Fokus.


Art der Förderung

Nicht rückzahlbarer Zuschuss


Antragsberechtigt

Förderphase I

Gefördert werden Forscherteams an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen (maximal drei Wissenschaftler/Innen und Technische Assistent/Innen) und eine Person mit betriebswirtschaftlicher Kompetenz.


Förderphase II

Antragsteller sind technologieorientierte Unternehmen, die im Verlauf von Förderphase I gegründet wurden.

Förderfähige Kosten

Förderphase I

Personalkosten für maximal vier Personalstellen sowie Sachkosten bis zu 60.000 Euro. Zu den Sachausgaben zählen bspw. Gebrauchsgegenstände, Verbrauchsmaterial, Investitionsgüter, Schutzrechte, Marktrecherchen sowie die Vergabe von Aufträgen und Coachingmaßnahmen.


Förderphase II

Zuschuss von bis zu 150.000 Euro, jedoch höchstens 75% der spezifischen Kosten des Vorhabens

Weitere Voraussetzung: das Unternehmen stellt eigene Mittel sowie ggf. Beteiligungskapital im Verhältnis 1:3 (50.000 Euro) zur Verfügung.


Antragsstellung

Wo:

Anträge sind über die jeweilige Hochschule beim Projektträger Jülich (PTJ) zu stellen.


Forschungszentrum Jülich GmbH

Projektträger Jülich (PTJ)

Außenstelle Berlin

Zimmerstraße 26–27

10969 Berlin

ptj-exist-gruenderstipendium@fz-juelich.de

Telefon: 030 20199-461

Telefax: 030 20199-470


Wann:

Förderphase I: bis zum 30. Juni und 31. Dezember eines jeden Kalenderjahres

Förderphase II: 6 Monate, spätestens aber 3 Monate vor Beendigung der Förderphase I.

Sonstiges

  • Die Förderphasen dauern jeweils 18 Monate


Links

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