EXIST-Gründerstipendium
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Ziel des Programms
Es werden innovative technologieorientierte und innovative wissensbasierte Unternehmensgründungen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in der Frühphase unterstützt. Gefördert werden die Ausreifung einer Geschäftsidee zu einem Businessplan, die Entwicklung marktfähiger Produkte und Dienstleistungen sowie die gezielte Vorbereitung einer Gründung.
Art der Förderung
Nicht rückzahlbarer Zuschuss 100% an die Hochschule oder Forschungseinrichtung
Antragsberechtigt
- Wissenschaftler/-innen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen
- Hochschulabsolventen/-absolventinnen oder ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen (bis zu 5 Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden)
- Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben
- Gründerteams bis max. 3 Personen
Weitere Voraussetzungen:
- Gründungsidee, die technologisch orientiert und innovativ ist oder eine innovative Dienstleistung mit hohem Kundennutzen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht und Alleinstellungsmerkmale am Markt erwarten lässt
- Ideenpapier, in dem das innovative Geschäftsprojekt beschrieben wird
- Mentor der antragstellenden Hochschule oder Forschungseinrichtung zur fachlichen Begleitung
- Begleitung der Gründer durch ein Gründungsnetzwerk
- Hochschule bzw. Forschungseinrichtung stellt Gründern den Arbeitsplatz für ein Jahr zur Verfügung
- Gründung und Aufnahme der Geschäftstätigkeit muss nach Projektbeginn erfolgen
Förderfähige Kosten
1. Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts über ein Stipendium je nach Graduierung für max. 1 Jahr:
- Promotion: 2.500 € pro Monat
- Hochschulabschluss: 2.000 € pro Monat
- Studierende: 800 € pro Monat
- Kinderzuschlag: 100 € pro Monat pro Kind
2. Sachausgaben: bis zu 10.000 € für Einzelgründungen (bei Teams max. 17.000 €)
3. Gründungsbezogenes Coaching: 5.000 €
Antragsstellung
Antragsteller für die Förderung ist die Hochschule oder die außeruniversitäre Forschungseinrichtung. Die Gründer müssen sich im ersten Schritt an die jeweilige Gründungsberatung der Hochschule oder der Region wenden. Eine Übersicht der Gründungsberatungen ist unter HOCHSPRUNG zu finden.
Wo:
Anträge sind über die jeweilige Hochschule beim Projektträger Jülich (PTJ) zu stellen.
Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich (PTJ)
Außenstelle Berlin
Zimmerstraße 26–27
10969 Berlin
ptj-exist-gruenderstipendium@fz-juelich.de
Telefon: 030 20199-461
Telefax: 030 20199-470
Wann:
Vor Beginn des Vorhabens
Sonstiges
- Eine Kombination mit anderen Stipendien, Beschäftigungsverhältnissen, entgeltlichen Nebentätigkeiten im Umfang von mehr als fünf Stunden pro Woche oder Förderprogrammen zur Finanzierung des Lebensunterhalts des Gründers ist nicht zulässig.
- Teams, die mehrheitlich aus Studierenden bestehen, werden nur im Ausnahmefall gefördert.
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