Bayerisches Technologieförderungs-Programm BayTP

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Inhaltsverzeichnis

Ziel des Programms

Förderung technologisch neuer oder deutlich verbesserter Produkte oder Produktionsverfahren mit erheblichem technischen Risiko:

  • Entwicklungsvorhaben Phase 1: von der Idee bis zu einem ersten funktionsfähigen Muster (Vorprototyp)
  • Entwicklungsvorhaben Phase 2: vom Vorprototypen bis zu einem alle Funktionen erfüllenden Prototypen
  • Anwendungsvorhaben: Kauf und Einführung neuer Technologien, die sich in der jeweiligen Branche noch nicht durchgesetzt haben


Art der Förderung

Entwicklungsvorhaben: Darlehen oder Zuschüsse (bei besonders risikobehafteten Vorhaben)

Anwendungsvorhaben: Darlehen


Antragsberechtigt

KMU und mittelständische Unternehmen (weniger als 400 Mitarbeiter)mit Sitz oder Betriebsstätte in Bayern


Förderfähige Kosten

  • Personal
  • Material
  • Fremdleistungen
  • Sondereinzelkosten
  • Lizenzen, Patente


Förderfähig bis:

Es können zinsgünstige Darlehen bis max. 80% der förderfähigen Aufwendungen oder Zuschüsse bis max. 25% bzw. bei möglichem KMU-Aufschlag bis max. 35% gewährt werden.


Antragsstellung

Wo:

LGA

Innovationsberatungsstelle Nordbayern

Tillystraße 2

90431 Nürnberg

Telefon: 0911 655-4140

Telefax: 0911 655-4151


Wann:

Vor Beginn des Vorhabens


Sonstiges

Unternehmen, bei denen mindestens 50% des Kapitals oder der Stimmrechte im Besitz eines oder mehrerer Unternehmen sind, die mittelständischen Unternehmen nicht mehr zurechenbar sind (Beteiligungsgesellschaften, Risikokapitalgesellschaften und institutionelle Anleger, die keine Kontrolle ausüben, zählen nicht dazu), können nicht gefördert werden.


Links

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