Bayerisches Technologieförderungs-Programm BayTP
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Ziel des Programms
Förderung technologisch neuer oder deutlich verbesserter Produkte oder Produktionsverfahren mit erheblichem technischen Risiko:
- Entwicklungsvorhaben Phase 1: von der Idee bis zu einem ersten funktionsfähigen Muster (Vorprototyp)
- Entwicklungsvorhaben Phase 2: vom Vorprototypen bis zu einem alle Funktionen erfüllenden Prototypen
- Anwendungsvorhaben: Kauf und Einführung neuer Technologien, die sich in der jeweiligen Branche noch nicht durchgesetzt haben
Art der Förderung
Entwicklungsvorhaben: Darlehen oder Zuschüsse (bei besonders risikobehafteten Vorhaben)
Anwendungsvorhaben: Darlehen
Antragsberechtigt
KMU und mittelständische Unternehmen (weniger als 400 Mitarbeiter)mit Sitz oder Betriebsstätte in Bayern
Förderfähige Kosten
- Personal
- Material
- Fremdleistungen
- Sondereinzelkosten
- Lizenzen, Patente
Förderfähig bis:
Es können zinsgünstige Darlehen bis max. 80% der förderfähigen Aufwendungen oder Zuschüsse bis max. 25% bzw. bei möglichem KMU-Aufschlag bis max. 35% gewährt werden.
Antragsstellung
Wo:
LGA
Innovationsberatungsstelle Nordbayern
Tillystraße 2
90431 Nürnberg
Telefon: 0911 655-4140
Telefax: 0911 655-4151
Wann:
Vor Beginn des Vorhabens
Sonstiges
Unternehmen, bei denen mindestens 50% des Kapitals oder der Stimmrechte im Besitz eines oder mehrerer Unternehmen sind, die mittelständischen Unternehmen nicht mehr zurechenbar sind (Beteiligungsgesellschaften, Risikokapitalgesellschaften und institutionelle Anleger, die keine Kontrolle ausüben, zählen nicht dazu), können nicht gefördert werden.