Bayerisches Programm zur Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen BayTOU

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Inhaltsverzeichnis

Ziel des Programms

Förderung risikobehafteter, technischer Entwicklungsvorhaben, die vom Antragsteller selbst im Rahmen einer Existenzgründung in Bayern durchgeführt werden


Art der Förderung

Zuschuss


Antragsberechtigt

  • Personen, die ein technologieorientiertes gewerbliches Unternehmen gründen wollen
  • Junge, technologieorientierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (weniger als 10 Mitarbeiter, Unternehmen nicht älter als 6 Jahre)
  • Unternehmen, die mit einem technischen Entwicklungsvorhaben den Einstieg ins produzierende Gewerbe planen (eingeschränkt)


Weitere Voraussetzungen:

  • Die an dem Vorhaben beteiligten Personen müssen mindestens 50 % der Unternehmensanteile halten und den größeren Anteil ihrer Arbeitszeit dem Gründungsvorhaben widmen.
  • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss bei Antragstellung gesichert sein.
  • Ein beurteilungsreifes Konzept für die Unternehmensgründung muss bei Einreichung vorliegen. Falls dieses noch nicht existiert, kann die Erstellung gefördert werden (TOU-Konzeptphase).


Förderfähige Kosten

Konzeptphase: Hier kann eine erste Machbarkeitsstudie gefördert werden.

  • Personalkosten
  • Materialkosten
  • Projektbezogene Beratungskosten und Aufträge an Dritte
  • Verwaltungsgemeinkosten


Entwicklungsphase:

  • Personalkosten
  • Materialkosten
  • Projektbezogene Beratungskosten und Aufträge an Dritte
  • Sondereinzelkosten (eingeschränkt)
  • Verwaltungsgemeinkosten


Förderfähig bis:

  • Entwicklungsphase: max. 40% der zuwendungsfähigen Kosten
  • Konzeptphase: max. 26.000 €, max. 30% der zuwendungsfähigen Kosten


Antragsstellung

Wo:

LGA

Innovationsberatungsstelle Nordbayern

Tillystraße 2

90431 Nürnberg

Telefon: 0911 655-4140

Telefax: 0911 655-4151


Wann:

Vor Beginn des Vorhabens


Sonstiges

Bewilligte Konzeptphase ist von Vorteil bei der Bewilligung der Entwicklungsphase


Links

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