Bayerisches Programm zur Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen BayTOU
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Ziel des Programms
Förderung risikobehafteter, technischer Entwicklungsvorhaben, die vom Antragsteller selbst im Rahmen einer Existenzgründung in Bayern durchgeführt werden
Art der Förderung
Zuschuss
Antragsberechtigt
- Personen, die ein technologieorientiertes gewerbliches Unternehmen gründen wollen
- Junge, technologieorientierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (weniger als 10 Mitarbeiter, Unternehmen nicht älter als 6 Jahre)
- Unternehmen, die mit einem technischen Entwicklungsvorhaben den Einstieg ins produzierende Gewerbe planen (eingeschränkt)
Weitere Voraussetzungen:
- Die an dem Vorhaben beteiligten Personen müssen mindestens 50 % der Unternehmensanteile halten und den größeren Anteil ihrer Arbeitszeit dem Gründungsvorhaben widmen.
- Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss bei Antragstellung gesichert sein.
- Ein beurteilungsreifes Konzept für die Unternehmensgründung muss bei Einreichung vorliegen. Falls dieses noch nicht existiert, kann die Erstellung gefördert werden (TOU-Konzeptphase).
Förderfähige Kosten
Konzeptphase: Hier kann eine erste Machbarkeitsstudie gefördert werden.
- Personalkosten
- Materialkosten
- Projektbezogene Beratungskosten und Aufträge an Dritte
- Verwaltungsgemeinkosten
Entwicklungsphase:
- Personalkosten
- Materialkosten
- Projektbezogene Beratungskosten und Aufträge an Dritte
- Sondereinzelkosten (eingeschränkt)
- Verwaltungsgemeinkosten
Förderfähig bis:
- Entwicklungsphase: max. 40% der zuwendungsfähigen Kosten
- Konzeptphase: max. 26.000 €, max. 30% der zuwendungsfähigen Kosten
Antragsstellung
Wo:
LGA
Innovationsberatungsstelle Nordbayern
Tillystraße 2
90431 Nürnberg
Telefon: 0911 655-4140
Telefax: 0911 655-4151
Wann:
Vor Beginn des Vorhabens
Sonstiges
Bewilligte Konzeptphase ist von Vorteil bei der Bewilligung der Entwicklungsphase