Ausbilderkredit der LfA
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Ziel des Programms
Die Deckung des allgemeinen Betriebsmittelbedarfs oder von Investitionen – insbesondere wenn diese mit der Einrichtung von Ausbildungsplätzen in Verbindung stehen – für Betriebe, die benachteiligte Jugendliche ausbilden
Art der Förderung
Darlehen
Antragsberechtigt
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) sowie Angehörige der freien Berufe mit Sitz oder Niederlassung in Bayern, die Jugendliche, die lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind, in anerkannten Ausbildungsberufen ausbilden.
Weitere Voraussetzung:
- Förderbedürftigkeitsbescheinigung der Agentur für Arbeit für den jeweiligen Auszubildenden
Förderfähige Kosten
Betriebsmittelbedarf
Förderfähig bis:
- 50.000 € je Ausbildungsplatz für einen benachteiligten Jugendlichen
Antragsstellung
Wo: Hausbank
Wann: Vor Ablauf des dritten Monats des Ausbildungsverhältnisses bzw. nach Übernahme aus einer überbetrieblichen in eine betriebliche Ausbildungsmaßnahme