Ausbilderkredit der LfA

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Inhaltsverzeichnis

Ziel des Programms

Die Deckung des allgemeinen Betriebsmittelbedarfs oder von Investitionen – insbesondere wenn diese mit der Einrichtung von Ausbildungsplätzen in Verbindung stehen – für Betriebe, die benachteiligte Jugendliche ausbilden


Art der Förderung

Darlehen


Antragsberechtigt

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) sowie Angehörige der freien Berufe mit Sitz oder Niederlassung in Bayern, die Jugendliche, die lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind, in anerkannten Ausbildungsberufen ausbilden.


Weitere Voraussetzung:

  • Förderbedürftigkeitsbescheinigung der Agentur für Arbeit für den jeweiligen Auszubildenden


Förderfähige Kosten

Betriebsmittelbedarf


Förderfähig bis:

  • 50.000 € je Ausbildungsplatz für einen benachteiligten Jugendlichen


Antragsstellung

Wo: Hausbank

Wann: Vor Ablauf des dritten Monats des Ausbildungsverhältnisses bzw. nach Übernahme aus einer überbetrieblichen in eine betriebliche Ausbildungsmaßnahme


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