Aufsichtsrat

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Der Aufsichtsrat ist neben der Hauptversammlung und dem Vorstand eines der Organe der Aktiengesellschaft (AG). Seine Aufgaben sind die Bestellung und die Überwachung des Vorstands und die Einberufung der Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat wird von der Hauptversammlung gewählt und besteht aus mindestens drei Mitgliedern, die nicht dem Vorstand angehören. Eine Aufsichtsratssitzung muss mindestens einmal pro Jahr durchgeführt werden.


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