„Elektromobilität“ in Bayern
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Ziel des Programms
Forschung, Entwicklung und Erprobung von Fahrzeugen mit Elektrotraktion bzw. hierzu notwendiger Teilsysteme und Komponenten unterstützen und hierüber einen Anreiz für die schnellere Verbreitung innovativer Elektromobilität in den Straßenverkehr geben.
Art der Förderung
Zuschuss
Antragsberechtigt
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der freien Berufe mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Einrichtungen staatlicher Hochschulen in Bayern. Ein Schwerpunkt liegt bei Unternehmen der Automobilbranche, vor allem im Mittelstand.
Die Förderung umfasst insbesondere folgende Themenbereiche und Fragestellungen:
Batterietechnologien, Elektrische Antriebe, Elektronische Regelungs- und Steuersysteme, Softwaregestütztes Energiemanagement, Fahrzeuginterne Datenkommunikation, Fahrerassistenzsysteme, Sicherheitstechnik, Normung, Zertifizierung, Logistik und Infrastruktur für die (Energie-) Versorgung, Technologiestudien
Förderfähige Kosten
- Personalkosten
- Sonstige Betriebskosten (Materialkosten)
- Kosten für fremdbezogene Forschung, Beratung oder gleichartige Dienstleistungen sowie Kosten für Schutzrechte
- Kosten für Instrumente und Ausrüstung (Sondereinzelkosten)
- Verwaltungsgemeinkosten
Förderfähig bis:
- Unternehmen: bei industrieller Forschung bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten, bei experimenteller Entwicklung bis zu 25% (KMUs werden bis zu 10% höher gefördert)
- Hochschulen und Forschungsinstitute: bis zu 100% Förderung der zuwendungsfähigen Kosten
- Kumulierter Beihilfesatz darf 50% nicht überschreiten.
Antragsstellung
Wo:
LGA
Innovationsberatungsstelle Nordbayern
Tillystraße 2
90431 Nürnberg
Telefon: 0911 655-4140
Telefax: 0911 655-4151
Wann:
Vor Beginn des Vorhabens
Sonstiges:
Links
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie